Am 28. November 2021 wurde über das angepasste Energiegesetz (für die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 – MuKEn 2014) abgestimmt, welches vor allem im Gebäudebereich mehr Verbesserung und rasche Reduktion der CO2-Belastung bringen soll. Gerade Öl- und Gasheizungen verursachen knapp 40% der klimabelastenden CO2-Emissionen, weshalb diese nach Ende der Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen ersetz werden sollen. Eine Härtfallregelung unterstützt den Umstieg. Bereits heute unterstützt der Kanton klimaneutrale Heizungen finanziell mit jeweils mehreren Tausend Franken. Für eine Erdsonden-Wärmepumpe beispielsweise beträgt die Unterstützung durchschnittlich rund 10’000 Franken. Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden sollen künftig mindestens dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Sie müssen so gebaut und ausgerüstet werden, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst gering ist. Dieses Gesetz ist ein guter Kompromiss für eine klimaneutralere Zukunft.
Link zur Abstimmungsvorlage
Die Schweiz ist als Alpenland vom Klimawandel besonders stark betroffen. Unser Land erwärmt sich doppelt so stark wie der weltweite Durchschnitt. Darum wollten Bundesrat und Parlament mit dem revidierten CO2-Gesetz (Totalrevision) den Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz weiter senken. Das CO2-Gesetz sollte dafür sorgen, dass der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbiert wird. Die bisherigen Massnahmen reichten dafür nicht aus. Da gegen das CO2-Gesetz das fakultative Referendum ergriffen wurde, stimmte die Bevölkerung am 13. Juni 2021 darüber ab. Mit 51.60% NEIN-Stimmen und einer Stimmbeteiligung von 59.70% wurde die Vorlage leider abgelehnt.